Wenn du dein Fahrrad in einen Zug mitnehmen möchtest, solltest du dich immer bei der Bahngesellschaft erkundigen, bevor du mit deinem Fahrrad einsteigst. In der Regel darfst du dein Fahrrad in die meisten Züge mitnehmen, sofern dein Fahrrad leicht zu handhaben ist und die anderen Fahrgäste nicht behindert. Einige Bahngesellschaften erheben eine Gebühr für die Mitnahme eines Fahrrads an Bord, was bedeutet, dass du eine separate Fahrkarte für dein Fahrrad kaufen musst. Wenn dein Fahrrad jedoch faltbar ist, betrachten die Bahngesellschaften es in der Regel als normales Gepäckstück (was bedeutet, dass keine zusätzlichen Fahrkarten erforderlich sind).
Beachte, dass einige Züge, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge, bei der Fahrradmitnahme Beschränkungen aufweisen können. Darüber hinaus können Bahngesellschaften dir das Einsteigen verweigern, falls die Züge zu voll sind, da dein Fahrrad in diesem Fall zu viel Platz beanspruchen würde.
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