Welche Rechte habe ich, wenn mein Zug gestrichen oder verspätet ist?

Geändert am Fri, 09 Jun 2023 um 10:44 AM

Die Europäische Union ist das einzige Gebiet der Welt, in dem die Bürger durch ein umfassendes Paket von Passagierrechten geschützt sind – unabhängig davon, ob sie mit dem Flugzeug, der Bahn, dem Schiff, dem Stadtbus oder dem Reisebus reisen. Die EU-Rechtsvorschriften zu Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr sind im Dezember 2009 in Kraft getreten.


Wenn dein Zug ausfällt oder sich verspätet, ist es wichtig, deine Rechte als Fahrgast zu kennen. Hier erfährst du alles Wissenswerte:


1. Angemessene Informationen: Du hast das Recht, genaue und zeitnahe Informationen über die Situation zu erhalten, während du auf deinen Zug wartest.


2. Verzögerung von einer Stunde oder mehr: Wenn du darüber informiert wirst, dass sich deine Zielankunft um mindestens eine Stunde verzögert, gelten die folgenden Rechte:

  • Stornierung und Rückerstattung: Du kannst deine Reisepläne stornieren und eine sofortige Rückerstattung der Kosten für deine Fahrkarte beantragen, entweder vollständig oder für den nicht genutzten Teil deiner Reise.
  • Rückreise: Wenn die Verspätung dich daran hindert, den Zweck deiner Reise zu erfüllen, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Rückreise zu deinem ursprünglichen Abfahrtsort.
  • Transport zum Zielort: Du solltest zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl zu deinem Zielort transportiert werden. Dies schließt alternative Beförderungen ein, wenn der Zugverkehr unterbrochen wird.
  • Mahlzeiten und Erfrischungen: Du hast Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen, die im Verhältnis zur Wartezeit angemessen sind. 
  • Unterkunft: Wenn du aufgrund der Verspätung übernachten musst, muss dir die Bahngesellschaft eine Unterkunft bereitstellen.


3. Entschädigung für Verspätung oder Stornierung: Als europäischer Bürger hast du Fahrgastrechte, die dich zu einer Entschädigung für Zugverspätungen oder -stornierungen berechtigen. Hier sind einige wichtige Punkte:


  • Antragstellung: Du kannst innerhalb von 60 Tagen nach deinem Reisedatum einen Entschädigungsantrag auf der Website der Bahngesellschaft einreichen.
  • Berechtigte Gründe: Eine Entschädigung kann aus Gründen wie Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Operationen, Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds, internationalen Verspätungen und Unannehmlichkeiten auf der Reise (z. B. kaputte Klimaanlage, Bettwanzen) gewährt werden.
  • Zusätzliche Kosten: Einige Bahngesellschaften können auch unvermeidbare Kosten aufgrund der Verspätung erstatten, wie z. B. Übernachtung oder Transport zwischen dem Bahnhof und deiner Unterkunft.
  • Bearbeitungszeit: Die Zeit, die für die Bearbeitung der Entschädigung benötigt wird, variiert. Während in bestimmten Fällen sofortige Rückerstattungen möglich sind, dauert es in der Regel einige Wochen oder Monate. In Zeiten mit hohem Schadenvolumen, wie z. B. nationalen Streiks, kann die Bearbeitungszeit länger sein.
  • Auszahlung der Entschädigung: Die Rückerstattung kann per PayPal, Banküberweisung oder in Form von Gutscheinen erfolgen. Bitte beachte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu einem Monat dauern kann.


4. Einreichung eines Entschädigungsantrags: Jede Bahngesellschaft hat ihr eigenes Entschädigungsverfahren. 



Wenn du deine Rechte kennst und die entsprechenden Schritte befolgst, kannst du die Entschädigung beantragen, auf die du im Falle von Zugausfällen oder -verspätungen Anspruch hast.


Alle Informationen sind auf der Website „Dein Europa“ zu finden, auf der die geltenden Fahrgastrechte in alle EU-Sprachen übersetzt sind. Eine Smartphone-App ist ebenfalls verfügbar und kann kostenlos für Google Android, iPhone, iPad und Windows Phone heruntergeladen werden.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren